Schule

Schulgebühren

Anmelde- und Aufnahmeverfahren

Anmeldung des Kindes über das Formular auf der Homepage oder persönlich in der Schule.

Infotag

Vorstellung des Pädagogischen Konzeptes durch die Schulleitung und Lehrkräfte des Erasmus Gymnasiums.

Aufnahmegespräche

Anfang Dezember des laufenden Schuljahres werden die Eltern aller angemeldeten Schülerinnen und Schüler zur Vereinbarung eines Termins zum persönlichen Gespräch eingeladen. Die individuellen Termine werden von November bis Februar des jeweiligen Schuljahres vergeben und finden mit Eltern, Kind und der Schulleiterin in den Räumlichkeiten des Gymnasiums statt.
Das Anschreiben enthält eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen, die Sie bitte zum Gespräch bereithalten.

Kennenlern-Nachmittage

An einem Nachmittag im Dezember, Februar und Mai des laufenden Schuljahres kann Ihr Kind unsere Schule erleben. Im Rahmen dieses Nachmittags ermittelt unser pädagogisches Team den Leistungsstand in den Fächern Deutsch (Lese- und Rechtschreibkompetenz) und Mathematik sowie die Motivation des Schülers.
Zeitgleich haben die Eltern die Möglichkeit mit dem Elternbeirat ins Gespräch zu kommen. Die Schulleitung beantwortet alle offene Fragen zum Thema Schulgeld, Schulvertrag, Ganztagsbetreuung, Elternabende, Bildungswege und Abschlüsse.

Mitteilung über die Aufnahme

Vorbehaltlich der gymnasialen Eignung erhalten Sie umgehend danach die Mitteilung über die Entscheidung des Aufnahmeausschusses. Die Vertragsunterlagen werden Ihnen zugesandt. Rücklauf der unterzeichneten Schulverträge bis Mitte März an die Schule (Inkrafttreten der Verträge am 01.08.).

Seiteneinsteiger

Sofern freie Schulplätze verfügbar sind, können neue Schülerinnen und Schüler auch während des Schuljahres in alle bestehenden Jahrgangsstufen aufgenommen werden. Informationen dazu erhalten Sie über unser Sekretariat. Sobald die erforderlichen Anmeldeunterlagen bei uns eingegangen sind, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung

Jetzt für das Schuljahr 2024/25. Hier geht das ganz einfach online:

Schulgebühren und sonstige Entgelte

Monatliche
Grundgebühr: 735 €

Das Schulgeld beinhaltet die Nachmittagsschule und -betreuung von 8 bis 17 Uhr.

Grundgebühr für Geschwisterkind: 698 €

Geschwisterregelung: Schulgeld pro Kind, wenn Geschwister die Erasmusschule besuchen.

Lernmittelpauschale 150 € jährlich
Aufnahmegebühr 980 € einmalig
Reduzierte Aufnahmegebühr für Erasmus Grundschüler:innen 450 € einmalig

Haben Sie noch Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an! Alle Informationen finden Sie nochmals schriftlich zusammengefasst in unseren AGB.

Richtlinien für die Vergabe von Stipendien

Voraussetzungen des Antragstellers
1. Formloser Antrag auf ein Stipendium an
gerlinde.herd-huber(at)erasmus-frankfurt.de
2. Verdienstbescheinigung, sowie formlose datenschutzrechtliche Erklärung, dass diese den Ausschussmitglieder vorgelegt werden darf
3. Sonstige Referenzen
Anträge für ein Stipendium werden nur von Familien berücksichtigt, deren jährliches Familieneinkommen die aktuelle Versicherungspflichtgrenze (derzeit 59.400 € pro Jahr) nicht überschreitet.

Verfahrensweise
Die Mitglieder des Ausschusses besprechen den Antrag und entscheiden sich nach bestem Gewissen über eine Zustimmung, Ablehnung und ggf. Höhe des Stipendiums. Die Höhe des Schulgeldes (inkl. Verpflegung) beträgt zurzeit 800 € pro Monat.
Ein Teil‐Stipendium für 1 Jahr im Gymnasium errechnet sich wie folgt: Teilstipendium: 267 € pro Monat Anteil Eltern: 534 € pro Monat

Die Aufnahmegebühr entfällt.

Die Förderungsdauer bemisst sich auf ein Jahr während des Gymnasiums. Die Fortführung des Stipendiums muss bis zum 31.03. des laufenden Schuljahres neu beantragt werden. Die Entscheidung wird durch Abstimmung erwirkt, wobei bei Stimmengleichheit die Stimmen des Geschäftsführers und der Schulleitung doppelt zählen. Über eine Genehmigung oder eine Ablehnung wird den Eltern ein Bescheid von der Schulverwaltung zugestellt. Eine Begründung erfolgt nicht. Sofern sich eine Schulakte im Haus befindet, wird dieser Bescheid der Schulakte beigefügt und bei einem etwaigen Schulwechsel entnommen. Die Landesgeschäftsführung des ASB Landesverband Hessen wird über jeden Antrag in Kenntnis gesetzt. Diese Aufgabe übernimmt der Geschäftsführer / Schulleiterin des Gymnasiums.